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   BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54   

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https://dejure.org/1954,3685
BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54 (https://dejure.org/1954,3685)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1954 - 2 StR 276/54 (https://dejure.org/1954,3685)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1954 - 2 StR 276/54 (https://dejure.org/1954,3685)
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  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54
    Dies ist aber unzulässig (BGHSt 1, 44).
  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54
    § 32 ist auch auf eine fortgesetzte Tat anzuwenden, deren Einzelhandlungen der Täter teils vor und teils nach der Vollendung seines 21. Lebensjahres begangen hat (BGHSt 6, 6 ff).
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54
    § 45 StGB sieht eine Aberkennung der Fähigkeit, als Zeuge und Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, nicht vor; sie durfte daher nicht ausgesprochen werden (so auch das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 19. Oktober 1954, 2 StR 241/54).
  • BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51

    Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54
    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. April 1951 (BGHSt 1, 156) steht dem nicht entgegen, da sie nur die Rechtslage behandelt, die entsteht, wenn das Gericht von der Möglichkeit der Strafermässigung nach § 49 Abs. 2 StGB keinen Gebrauch gemacht hat.
  • RG, 04.03.1937 - 2 D 5/37

    Muß ein Angeklagter, der nur wegen Beihilfe zum Meineide verurteilt wird, für

    Auszug aus BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54
    Insoweit treffen die Ausführungen des Reichsgerichts in seinem Urteil vom 4. März 1937 (RGSt 71, 118) auch heute noch zu.
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